Die Koordinatorinnen oder eine Vertretung sind immer erreichbar zu den Bürozeiten:
Ende 2001 / Anfang 2002 traf sich ein Kreis von 12 Menschen aus medizinischen oder sozialen Bereichen mit der Idee ein „hospizliches Hilfsangebot“ für die Menschen in Kamp-Lintfort und Umgebung zu initiieren.
Als Leitgedanke wurde dieses Zitat von Cicely Saunders gewählt:
Wir können dem Leben nicht mehr Stunden geben, aber den Stunden mehr Leben.
Am 5. September 2002 hielten wir unsere erste Mitgliederversammlung ab und wählten den Vorstand. Immer wieder waren wir an die Öffentlichkeit getreten um auf diesem Wege Menschen zu finden, die sich vorstellen konnten im Verein mitzuarbeiten. Nicht alle Mitglieder des Vereins sehen sich in der Lage Sterbende zu begleiten, doch das ist auch nicht notwendig. Wer selbst Vereinsarbeit macht weiß, dass es immer viel zu tun gibt. Über jede helfende Hand im Hintergrund sind wir sehr dankbar. Aber auch alle passiven Mitglieder sind willkommen, denn wie schon erwähnt finanzieren wir uns auch über die Mitgliedsbeiträge.
Im Januar 2003 suchten wir (auch über die Presse) Ehrenamtliche, die in der Sterbebegleitung tätig sein wollten, um sie darauf vorzubereiten. Der erste Vorbereitungskurs konnte dann im April stattfinden. Durch die Auseinandersetzung mit dem Thema: ”Motivation zur Sterbebegleitung”, stellten die Interessenten fest, ob sie sich dem Thema gewachsen fühlten. Die Thematik der weiteren Abende waren u. a.: Schmerztherapie – Behandlung des Verstorbenen – Gesprächsführung – kulturelle und religiöse Aspekte des Sterbens – Gesprächsrunde mit Sterbe- und Trauerbegleitern – der Besuch eines stationären Hospizes. Seither bieten wir Vorbereitungskurse zur Sensibilisierung für Menschen an, die ehrenamtlich als Hospizhelfer in unserem Dienst mitarbeiten möchten. Im Zeitraum von 2003 bis Anfang 2018 haben wir acht Vorbereitungskurse durchgeführt.
Seit dem 01. Juli 2013 besteht das Team aus zwei Koordinatorinnen, so dass die Kontinuität in der Betreuung der Kranken, ihren Angehörigen und auch der ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter gewährleistet ist.